Kleinkaliber

Kleinkaliber-Gewehr

Zugelassen sind nur Einzellader, welche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6mm (.22 lfb/lr) verschießen. Das Maximalgewicht liegt je nach Disziplin zwischen 6.500 und 8.000g. Spezielle Schießkleidung, i.d.R. Schuhe, Hose, Jacke und Handschuh für die Stützhand, ist gestattet.

Das Ziel ist 50m vom Schützen entfernt, die Zehn misst 10,4mm im Durchmesser. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von jeweils 8,0mm. Setzt man Distanz und Durchmesser der Zehn ins Verhältnis, ist diese also nochmals kleiner als beim Luftgewehr.

Kleinkaliber-Pistolen und -Revolver

Zugelassen sind Mehr- und Einzellader, welche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6mm (.22lfb/lr) verschießen. Das Maximalgewicht liegt bei 1.400g, das Abzugsgewicht bei min. 1.000g – jeweils mit Ausnahme der 50m Pistole („Freie Pistole“). Spezielle Schießkleidung ist nicht gestattet.

Der Scheibenabstand beträgt i.d.R. 25m, nur bei der „Freien Pistole“ wird auf 50m entfernte Ziele geschossen. Je nach Anforderung kommen unterschiedliche Scheiben zum Einsatz, so werden bei der 50m Pistole sowie im Präzisionsdurchgang der 25m Pistole Scheiben verwendet, welche eine 50mm große Zehn haben (Ringabstand 50mm). Bei der Schnellfeuerpistole sowie in den Duelldurchgängen der 25m Pistole hat die Zehn einen Durchmesser von 100mm und die weiteren Ringe folgen in 80mm-Abständen.

Auf unseren Schießständen (nach §27 WaffG) darf unter Aufsicht geschossen werden:

  • ab 6 Jahren RedDot Laserschießen
  • ab 12 Jahren: mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen
  • ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule